Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt auch weiterhin individuelle berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige
Auch in der zweiten Förderphase bieten die Beratungsstellen wieder bundesweit Beratungsgespräche an und stellen Prämiengutscheine aus. Zur verbesserten Umsetzung der Programmziele wurden die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der ersten Förderphase für die weitere Programmplanung berücksichtigt. Informationen über die Programmanpassungen sowie Details zur Abrechnung der Prämiengutscheine erhalten Sie hier zeitnah.
Informationen im Überblick:
Die Höhe beträgt maximal 500 € und
maximal 50 % der Kursgebühren.
Beispiel:
Die Ausbildung zur Termecus® Wellness-TherapeutIn kostet z. Bsp.
gesamt 1.638 €. Sie bekommen durch den Prämiengutschein 50 % der Kursgebühr (max. 500 €) bezahlt. Ihr zu zahlender Eigenanteil beträgt nur noch 1.138 €.
Voraussetzungen:
Sie sind durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig - das gilt übrigens auch für Selbständige. Auch Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit können einen Prämiengutschein erhalten.
Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen beträgt maximal 20.000 Euro - bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) dürfen es
bis zu 40.000 Euro sein. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Die Infos hierzu finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige
Arbeitserlaubnis für Deutschland.
Sie müssen mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil leisten.
Das Verfahren:
Sie suchen eine der Beratungsstellen in Ihrer Nähe auf. Erst beraten lassen, dann anmelden: Die Beratungsstellen hier...
Nach dem Beratungsgespräch entscheidet Ihr Berater und stellt den Prämiengutschein aus.
Den Prämiengutschein reichen Sie bei uns im Original ein. Die Abrechnung des Gutscheins erfolgt nach Ihrer Ausbildung durch uns - für Sie also ein ganz einfaches Verfahren!